Kniffeliges Geschwurbel – Kolumne von HG.Butzko
Liebe Freunde des politischen Kabaretts,
ganz Deutschland diskutierte in den letzten Wochen über eine Affäre, die ein deutscher TV-Entertainer ausgelöst hatte, und dabei vornehmlich über die Frage, was Satire ist, und was Satire darf. Über die eigentliche Affäre wurde dabei nicht diskutiert.
Denn jahrelang haben sich Deutschlands Satiriker darüber lustig gemacht, dass Angela Merkel das Fähnlein für ihre Entscheidungen immer nach dem Winde der Stimmung im Lande gerichtet hat. Und kaum will eine Mehrheit, dass unsere Kanzlerin sich hinter einen Pubertärpolemiker stellt, kennt sie kein Pardon. Zu günstig schien ihr die Gelegenheit, endlich mal Rache zu üben. Und schließlich hieß dieser Satiriker ja auch nicht Charlie Hebdo.
Nicht, dass wir uns missverstehen, das sogenannte Schmähgedicht ist gespickt mit rassistischen Ressentiments und antitürkischen Klischees, und sein Autor hat 24 Zeilen gebraucht, um etwas zu erklären, wofür auch 4 Zeilen gereicht hätten. Da hat die Geschmacklosigkeit schon auch ein Geschmäckle.
Aber was für ein Wahnsinn, der dann losging: Einer sagt also etwas über einen anderen, und dieser andere stellt dagegen Strafanzeige. Sowas hat’s ja noch nie gegeben bei uns im Land. Hammer!
Okay, dass es sich bei dem, der Strafanzeige stellt, um einen ausländischen Staatschef handelt, das kam bislang doch eher selten vor. Aber auch das – und jetzt kommt’s! – ist bei uns nicht verboten. Ich würde sogar so weit gehen und sagen: Dieser ausländische Staatschef hält sich an deutsche Gesetze. So weit ist es inzwischen gekommen. Wir befinden uns in einem Rechtsstaat. Wer hätte das geahnt?
Und damit wär’s doch aber eigentlich auch gut gewesen, oder.
Doch anscheinend hat man da die Rechnung ohne das Kanzlerinnenzäpfchen im Enddarm des türkischen Sultans gemacht, einem ausgewiesenen Verfechter von Meinungsfreiheit, Demonstrationsrecht, Minderheitenschutz und Emanzipation. Dem sachlichsten, nüchternsten, pragmatischsten und säkularsten Politiker, den die Türkei je gesehen hat. Denn diesem Mann hat Angela Merkel die Lösung des Flüchtlingsproblems anvertraut. Und das ist ungefähr so, als hätte sie Uli Hoeneß zum Steuerfahnder gemacht.
Besagter türkischer Sultan hat es nämlich nicht bei der Privatanzeige belassen, sondern auch noch ein anderes Gesetz bemüht. Und schon wird die Sache kniffelig. Denn dieses andere Gesetz verbietet die Beleidigung ausländischer Staatschefs, wenn diese Staatschefs ausländisch sind und sich beleidigt fühlen. Sapperlot, was für ein Zeug doch alles in unseren Gesetzbüchern steht.
Und deswegen hat Angela Merkel nicht nur gesagt, dass dieses Gesetz zur Anwendung kommt, sondern das auch begründet mit dem Satz: „Im Rechtsstaat ist es nicht Sache der Regierung, sondern von Staatsanwaltschaften und Gerichten, das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen und andere Belange gegen die Presse- und Kunstfreiheit abzuwägen.“ Und das klingt doch plausibel. Also verglichen mit dem, was unsere Kanzlerin sich sonst immer so zusammenschwurbelt. Aber die Betonung liegt eben auf „klingt“ und nicht auf „plausibel“.
In Wahrheit ist die Sache nämlich viel kniffeliger, denn dieses Gesetz kommt nur dann zur Anwendung, wenn zuvor noch ein anderer Paragraph zur Anwendung kommt. Das heißt, ohne diesen Paragraphen ist das besagte Gesetz gar nicht existent. Und dieser Paragraph lautet: „Wenn die Bundesregierung nicht will, dass das Gesetz zur Anwendung kommt, dann kommt das Gesetz nicht zur Anwendung.“
Oder mit anderen Worten: Im Rechtsstaat ist es in diesem Fall eben doch Sache der Regierung, das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen und andere Belange gegen die Presse- und Kunstfreiheit abzuwägen.
Das Ganze muss man sich vorstellen, wie bei einem Fußballländerspiel Türkei-Deutschland. Der türkische Trainer sagt: „Ein deutscher Spieler hat mich an der Seitenauslinie umgetreten“. Der Spieler behauptet: „Ich habe nur so getan, als ob.“ Der türkische Trainer guckt ins Regelwerk und findet eine uralte, sonderbare Regel, die besagt, dass jetzt der deutsche Trainer entscheiden muss, ob der Schiedsrichter den deutschen Spieler deswegen bestrafen kann. Und was macht der deutsche Trainer? Er entscheidet sich dafür, behauptet aber, das wäre nicht seine Entscheidung, sondern Sache des Regelwerks.
Und das bedeutet, dass die Erklärung von Angela Merkel eben doch wieder nur das übliche Geschwurbel war. Und das ist die eigentliche Affäre. Nur, dass die nicht mehr bloß ein Geschmäckle oder eine Geschmacklosigkeit ist. Die ist schlicht und einfach nur zum Kotzen!
In diesem Sinne wünsche ich uns:
LOVE & PEACE & EGGS TO SEA
von Herzen herzlichst Euer
Herz-Günter Butzko
©2016 HG.Butzko/ BonMoT-Berlin
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