Endlich klare Richtlinien für die Satire

Christoph Jungmann - Foto © Ritter von Lehenstein
Christoph Jungmann als Mutti Angela

Jetzt schnell bei der EU registrieren!

von Beate Moeller

Brüssel – Ist das noch Kunst oder schon Beleidigung? Darf ich Namen nennen? Welcher Finger der Hand gilt international als untadelig? – Diese und ähnliche Fragen stellen sich Kabarettisten und Comedians immer wieder, seit Jan Böhmermann des Menschen Liebe zum Haustier öffentlich zu konkret formuliert hatte.

Vorbei sind die Zeiten, in denen man sich ungestraft über die Leibesfülle des Kanzlers, die Frisur oder die Raute der Kanzlerin lustig machen durfte. Gilt Tucholskys „Die Satire darf alles“ heute noch? Wackelt deswegen jetzt der Artikel 5 GG? Keinesfalls!

Zur künftigen Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten in der heiklen Grauzone zwischen Berichterstattung und Satire wurde in Brüssel eine EU-Fachgruppe im Ausschuss für Kulturfragen unter Vorsitz von Maria Stanokowa eingerichtet. Denn „automatisierte Uploadfilter werden nie die Sensibilität der Urteilskraft von staatlich ausgebildetem und geprüftem Kulturpersonal erreichen können“, so die Ministerialkommissarin für Presse- und Kunstrecht der Republik Bulgarien.

Künstler*innen können sich jetzt als solche im neu eingerichteten EU-Portal registrieren, unter Angabe ihres Namens, eventuell auch Künstlernamens, und – unerlässlich – Angabe des Objekts der Satire, also Thema oder/ und Name der Person. Innerhalb von acht Wochen erhält der Antragsteller eine Nachricht. Eventuelle Bedenken wischt Maria Stanokowa mit einem ebenso eleganten wie überzeugenden Handstreich vom Tisch: „Eine Zensur findet nicht statt.“

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©2019
Foto: Ritter von Lehenstein

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